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Die wichtigsten Regeln im Bürgerzentrum

Wann kann das Bürgerzentrum nicht gemietet werden?

In den Weihnachtsferien, zwischen Gründonnerstag und Ostermontag und in den Schulsommerferien wird das Bürgerzentrum nicht vermietet. 

Erstkommunionsfeiern schließt der Träger aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.

Anfragen politischer Parteien oder Gruppierungen bedürfen der besonderen Genehmigung des Trägers bzw. des Hausbeirates.

Für private Feiern kann das Bügerzentrum nur für das gesamte Wochenende gemietet werden (Freitag bis einschließlich Sonntag).

Vermietungsanfragen von Lützeler Bürger*innen nehmen wir ein Jahr im Voraus an, Anfragen von Personen mit Wohnsitz außerhalb Lützels können drei Monate im Voraus den Saal buchen.

Was muss ich selbst machen?

Wir sind, so sehr wir uns auch um Ihre Zufriedenheit bemühen, kein professionelles Tagungshaus. Ihre Veranstaltung im Bürgerzentrum lebt von Ihrem Engagement. So liegen zum Beispiel der Aufbau von Stühlen und Tischen, das Catering und bei privaten Feiern die Endreinigung in Ihrer Verantwortung.

Wie lange dürfen Feiern und Veranstaltungen dauern?

Um Lärmbelästigungen von Nachbarn zu vermeiden, müssen Veranstaltungen ab 22.00 Uhr in Zimmerlautstärke stattfinden und um 24.00 Uhr beendet werden. Verstöße gegen diese Regelung werden mit einem Dezibelmessgerät dokumentiert und führen zu Vertragsstrafen. Dies ist leider nötig, um jede Form von Ruhestörung auszuschließen.

Gibt es Veranstaltungstechnik wie Beamer und Leinwand?

Ja, gegen eine Gebühr verleihen wir auch mobile Beamer, Leinwand oder z.B. Metaplan-Stellwände