In den Weihnachtsferien, zwischen Gründonnerstag und Ostermontag und in den Schulsommerferien wird das Bürgerzentrum nicht vermietet.
Erstkommunionsfeiern schließt der Träger aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.
Anfragen politischer Parteien oder Gruppierungen bedürfen der besonderen Genehmigung des Trägers bzw. des Hausbeirates.
Für private Feiern kann das Bügerzentrum nur für das gesamte Wochenende gemietet werden (Freitag bis einschließlich Sonntag).
Vermietungsanfragen von Lützeler Bürger*innen nehmen wir ein Jahr im Voraus an, Anfragen von Personen mit Wohnsitz außerhalb Lützels können drei Monate im Voraus den Saal buchen.