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Die wichtigsten Regeln im Bürgerzentrum
Wann kann das Bürgerzentrum nicht gemietet werden? - In den Weihnachtsferien, zwischen Gründonnerstag und Ostermontag und in den Schulsommerferien wird das Bürgerzentrum nicht vermietet. Erstkommunionsfeiern schließt der Träger aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Anfragen politischer Parteien oder Gruppierungen bedürfen der besonderen Genehmigung des Trägers bzw. des Hausbeirates. ...
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Sebastian
Mählmann
Leiter Bürgerzentrum
026198880100
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